- Mit der Buchung eines Ferienhauses, einer Stellfläche auf dem
Campingplatz oder eines Zimmers in unseren Objekten bzw. mit dem
Lösen einer Eintrittskarte am Stausee Oberwald erkennen die Gäste
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bestandteil des
Beherbergungs- bzw. Nutzungsvertrages sind die jeweiligen Gebiets-
bzw. Hausordnungen, die in den einzelnen Objekten aushängen.
- Die gebuchten Objekte stehen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur
Verfügung und sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen. Eine
Anreise nach 20:00 Uhr ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
- Die Kündigung von Beherbergungsverträgen vor Reisebeginn hat
schriftlich zu erfolgen.
- Bei Rücktritt von Beherbergungsverträgen durch den Gast werden
folgende Kosten erhoben: - bis 30 Tage vor Vertragsbeginn 10 % des
Gesamtpreises, mindestens aber EUR 20.00 - ab 29 Tage vor
Vertragsbeginn 30 % des Gesamtpreises; - ab 20 Tage vor
Vertragsbeginn 50 % des Gesamtpreises; - ab 14 Tage Vertragsbeginn
70 % des Gesamtpreises; - ab 3 Tage vor Vertragsbeginn bzw. bei
Nichtanreise 100 % des Gesamtpreises. Stellt der Gast einen
Ersatzteilnehmer, werden für die Umbuchung EUR 20,00 berechnet
- Wird eine Buchung infolge höherer Gewalt (Hagel, Sturm,
Explosion, Wasser, Feuer u.ä.) am Objekt ganz oder teilweise
unmöglich, so können die jeweiligen Parteien einseitig vom Vertrag
zurücktreten. Nicht erbrachte Leistungen werden dem Gast erstattet.
Nicht erstattet wird der Eintrittspreis am Stausee Oberwald.
- Jeglicher ruhestörender Lärm ist zu unterlassen. Jeder Gast hat
sich rücksichtsvoll gegenüber Dritten zu verhalten. Ruhezeiten sind
von 13:00 bis 14:00 Uhr und 22:00 bis 06:00 Uhr.
- Reklamationen sind sofort nach Feststellung in der Rezeption
bzw. bei den Leitern der Objekte gelten zu machen. Nachträgliche
Beanstandungen werden nicht anerkannt.
- Schäden an den gemieteten Objekten, die durch den Gast oder
Dritten entstanden sind, sind ebenfalls umgehend in der Rezeption
bzw. bei den Leitern der Objekte zu melden. Die Tourismus und Sport
GmbH behält sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
- Eine Übernachtung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ist
nur in Begleitung von Erwachsenen möglich. Bei Gruppen ist für je 10
Kindern oder Jugendlichen eine erwachsene Aufsichtsperson
erforderlich.
- Der Aufenthalt von nicht angemeldeten Personen von 22:00 bis
7:00 Uhr in von Dritten gebuchten Objekten ist nicht statthaft.
Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Kündigung des mit dem
Dritten geschlossenen Beherbergungsvertrages. Eine Erstattung für
nicht erbrachte Leistungen erfolgt nicht.
- Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die jeweiligen Gebiets- und
Hausordnungen hat die Tourismus und Sport GmbH das Recht, den
bestehenden Vertrag mit dem Gast frist- und entschädigungslos
aufzulösen.
- Die Tourismus und Sport GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
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